Rechtsprechung
BGH, 07.01.1970 - VIII ZR 106/68 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1970,2968) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für das Entstehen von Grundstückseigentum - Auslegung einer Auftragserteilung - Einbau von unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Materialien - Übereignungswillen eines Bauhandwerkers gegenüber dem Bauherrn oder den Bau ausführenden Unternehmer
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BB 1970, 514
- DB 1970, 294
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 05.12.1989 - VI ZR 335/88
Garantenpflichten des Geschäftsführers einer GmbH; Deliktische Eigenhaftung des …
Auch das Berufungsgericht geht im Ausgangspunkt zutreffend davon aus, daß die gemäß § 946 BGB zum Verlust des Eigentums des Vorbehaltslieferanten führende Verbindung von Baumaterialien mit dem Baugrundstück eine Eigentumsverletzung i. S. des § 823 Abs. 1 BGB darstellt, wenn die Baustoffe unter einem verlängerten Eigentumsvorbehalt geliefert worden sind und zwischen Vorbehaltskäufer und dessen Auftraggeber ein Abtretungsverbot vereinbart worden ist (vgl. BGH Urteile vom 7. Januar 1970 - VIII ZR 106/68 = BB 1970, 514 und vom 27. Mai 1971 BGHZ 56, 228, 237 f.). - BGH, 27.05.1971 - VII ZR 85/69
Baumaterial - § 399 BGB, Kollision mit verlängertem Eigentumsvorbehalt, § 455 BGB …
Das hat vielmehr die Gemeinschuldnerin auf Grund des ihr von der Beklagten erteilten Bauauftrags getan (vgl. für ihre Haftung aus unerlaubter Handlung BGH BB 1970, 514). - BGH, 09.07.1990 - II ZR 10/90
Verlängerter Eigentumsvorbehalt und Abtretungsverbot
Durch den Einbau hat die L. KG das Eigentum der Klägerin im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB verletzt (vgl. BGH, Urt. v. 7. Januar 1970 - VIII ZR 106/68, BB 1970, 514;… Urt. v. 5. Dezember 1989 - VI ZR 335/88, NJW 1990, 976, zum Abdruck in BGHZ vorgesehen).